Rechtsanwälte

Ein Rechtsanwalt ist die Berufsbezeichnung für einen juristischen Beistand, in der Schweiz auch Advokat genannt. Es ist wenig über die Anfänge der Anwaltschaft bekannt, jedoch lässt sich einiges aus dem Sachsenspiegel entnehmen. In diesem betonte Eike von Repgow, dass sich die Sachsen gegen einige Regelungen gegen das Besatzungsrecht Karls des Großen durchsetzen konnten. Deswegen galten viele Regelungen des Sachsenspiegels nicht erst seit 800, sondern auch in vorchristlichen Jahrhunderten. Damals bekräftigte man, dass jeder Mann das Recht hat, seine Sache vor Gericht selber zu vertreten. Wenn sich aber ein Mandant versprach, konnte dieser Fehler nicht mehr rückgängig gemacht werden. Aus diesem Grund bestand die Möglichkeit einen anderen sprechen zu lassen, einen männlichen Fürsprecher.

Rechtsanwälte haben die Aufgabe, ihren Mandanten oder Klienten zu dem nötigen Recht zu verhelfen, ausserdem können sie jedermann beraten, vertreten. In der Beratung wird der Mandant über die Rechtslage, die Erfolgschancen, anfallende Kosten informiert. Bei einem Zivilprozess besteht bei Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof die Pflicht, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. In einem Strafprozess oder einem Bußgeldverfahren wird der Rechtsanwalt als Verteidiger tätig. Damit ein Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen ist, muss eine Befähigung zum Richteramt, also eine Ausbildung zum Volljuristen vorausgesetzt werden. Anwälte müssen in dem Bezirk, in dem sie als Rechtsanwalt tätig sein wollen in einer Rechtsanwaltsliste stehen.

Ein Rechtsanwalt der über besondere Fachkenntnisse verfügt, sei es im theoretischen und praktischen Teil, darf z.B. den Titel „Fachanwalt“ führen. Fachanwälte sind zuständig für Arbeitsrecht, Bank-und Kapitalmarktrecht, Bau-und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Handels-und Gesellschaftsrecht u.v.m. So ein Fachanwalt muss jedes Jahr nachweisen, dass er sich in seinem Fachgebiet fortgebildet hat. Ein Syndikusanwalt ist ein Anwalt, der bei einem Unternehmen angestellt ist, allerdings darf er den Arbeitgeber aufgrund der Weisungsgebundenheit nicht vor Gericht vertreten. Rechtsanwälte können allein oder auch mit anderen Rechtsanwälten gemeinsam tätig sein, allerdings bleibt jeder Rechtsanwalt eigenständig und teilt nur das Büro mit seinen Kollegen. Häufiger werden Anwälte zusammengeschlossen zu Sozietäten, Sozien treten zu einer gemeinsamen Bezeichnung nach außen auf.

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