Die Entsorgung oder auch Abfallentsorgung umfasst alle Verfahren und Tätigkeiten, die der Beseitigung oder Verwertung von Abfall dienen. Am Anfang, sowohl bei der Beseitigung als auch bei der Verwertung von Abfällen, steht das Einsammeln und die anschließende Beförderung an den Bestimmungsort. Zur Beseitigung von Abfall zählt die Verbrennung in Müllverbrennungsanlagen zur Erzeugung von Energie oder auch die Ablagerung auf Mülldeponien. Allgemein kann gesagt werden Beseitigung ist die Abgabe der entsorgten Stoffe an die Umwelt unter Einhaltung bestimmter gesetzlicher Grenzwerte oder auch die Überführung der Stoffe in ein Endlager. Die Abgabe an die Umwelt wird meist bei flüssigen oder gasförmigen Abfällen vorgenommen, die falls nötig vorher noch chemisch umgewandelt oder verdünnt wurden. Endlager werden meistens für feste Abfälle genutzt, die gegebenenfalls noch konditioniert und verpackt werden müssen. Recyclingverfahren zur Gewinnung von Sekundärrohstoffen oder zur thermischen Nutzung des Mülls fallen unter die Verwertung von Abfällen. Einige der geltenden nationalen und internationalen Gesetze und Verordnungen sind die Abfallverbringungs- Verordnung, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, sowie die Nachweisverordnung. Diese Vorschriften sind nötig, da es sich in der Regel bei Abfällen um mindestens problematische, wenn nicht gar Gefahrstoffe handelt, die bei unsachgemäßer Handhabung und Entsorgung die Umwelt gefährden könnten.
Entsorgung findet man in Städten wie Hamburg, Berlin, Leipzig, Dresden, Düsseldorf, Stuttgart, München, Nürnberg.
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